Fahrzeugführer sind dazu verpflichtet, alles für die Aufklärung eines Unfalls und die Geringhaltung des Schadens zu tun. Wer sich nach einem Autounfall vor Eintreffen der Polizei vom Unfallort entfernt, riskiert seinen Versicherungsschutz. (weiterlesen…)
Archiv für den Monat August 2009
Nach Autounfall an Ort und Stelle bleiben
Freitag, 28. August 2009Ersthelfer sind durch die Unfallversicherung abgesichert
Donnerstag, 20. August 2009Wer sich als Ersthelfer an einem Unfallort selbst verletzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die Kosten für die Genesung werden dabei ebenso getragen wie die Bestattungskosten für den Fall, dass der Helfer selbst tödlich verletzt wird. (weiterlesen…)
35 Millionen Arbeitstage wegen Rückenschmerzen ausgefallen
Montag, 17. August 2009Im letzten Jahr sind aufgrund von Rückenproblemen fast 35 Millionen Arbeitstage ausgefallen. Statistisch gesehen bedeutet das, dass jeder Arbeitnehmer gut einen Tag im Jahr deswegen krank ist und das jeden Tag über 93.000 Arbeitnehmer mit Rückenschmerzen daheim bleiben. (weiterlesen…)
Anstatt Kündigung: Lebensversicherungen lieber verkaufen oder beleihen
Donnerstag, 13. August 2009Zwar ist derzeit die Renditesicherheit von Lebensversicherungen diskutabel, jedoch lassen sich durch diese Verunsicherung viele Kunden dazu hinreissen, ihre Lebensversicherungen zu kündigen. Dieser Schritt wird allerdings mit hohen finanziellen Einbußen bezahlt. (weiterlesen…)
Wer schlecht lebt, bekommt mehr Geld
Dienstag, 11. August 2009Wer sich Mühe gibt, sein Leben möglichst kurz zu halten, wird von Versicherungen, die Individualpolicen anbieten belohnt und erhält höhere Rentenzahlungen. Durch die geringere Lebenserwartung können bessere Konditionen gewährt werden. (weiterlesen…)
Vor Probefahrt: Personalien des Kaufinteressenten aufnehmen
Donnerstag, 06. August 2009Wer den mutmaßlichen Käufer in spe seines gebrauchten Fahrzeugs eine Probefahrt machen lässt, ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, riskiert damit den Verlust des Versicherungsschutzes gegen Diebstahl durch die Teilkasko. Da bekannt sei, dass bei Probefahrten häufig betrogen würde, ist es grob fahrlässig, nicht wenigstens die Personalien des Kaufinteressenten aufzunehmen. (weiterlesen…)