Stiftung Warentest: Banken beraten schlecht

Stiftung Warentest hat 21 Kreditinstitute auf ihre Kundenberatung getestet und kam zu Ergebnissen, die Konsequenzen nach sich ziehen sollten. Die meisten Teilnehmer der Studie, ganze 16 Institute, konnten nur mit der Note „ausreichend“ bewertet werden. Dieses Urteil wirft ein schlechtes Licht auf die Qualität der Bankberatung in Deutschland.

Die drei „Testsieger“ dieser Studie bekamen gerade mal die Note „befriedigend“ und kritisiert wurde vor allem die Risikobewertung der Bankberater. Diese hätten laut Finanztest oftmals eine unzureichende Auffassung davon, welche Anlagen für den Kunden als sicher zu bezeichnen wären und welche nicht. Die drei Institute, die am besten abgeschnitten haben, sind die Berliner Sparkasse, die Kreissparkasse Köln sowie die Commerzbank.

30.000 Euro sollten sicher angelegt werden

Aufgebaut wurde das fingierte Kundengespräch, welches verdeckt durchgeführt wurde, mit folgenden Eckdaten: eine Summe von 30.000 Euro sollte auf einen Zeitraum von fünf Jahren mit einer Rendite von 4 Prozent sicher angelegt werden. Und bei dem Sicherheitsbegriff scheiden sich anscheinend die Geister. Erstes Problem für die Berater ist gewesen, dass es im Sommer diesen Jahres, als die Testgespräche geführt wurden, keine Möglichkeit einer sicheren Rendite von 4 Prozent über 5 Jahre gegeben hätte. Das bedeutet, man hätte die Kunden fragen müssen, ob ihnen die Sicherheit wirklich so wichtig ist oder ob sie für die vier Prozent auch zu gewissen Risiken bereit seien. Das lief bei den meisten Beratungsgesprächen schon schief.

Hinzu kam, dass die Tester viele Empfehlungen sehr bemängelt haben, bei denen ihnen Fonds mit Aktien oder Rohstoffen angepriesen wurden, die als risikobehaftet einzustufen sind und beileibe keine sicheren Anlagen darstellen. Und nicht zuletzt gewannen einige Tester den Eindruck, einigen Beratern sei die eigene Provision um einiges wichtiger als ein gut beratener Kunde. Dabei ist es wesentlich wichtiger, vor einem konkreten Anlagengespräch gemeinsam eine genaue Kundenanalyse zu erarbeiten. Wie es nach eigenen Angaben beispielweise die DVAG tut. Hierbei werden in erster Linie die Ziele und Wünsche des Kunden berücksichtigt, damit die Anlagenberatung daran ausgerichtet werden kann.

Wertpapierhandelsgesetz wurde missachtet

Nicht ein Institut erhielt die Note „gut“, zwei bekamen sogar die Note „mangelhaft“ aufgedrückt. Diese beiden Schlusslichter waren die Ostsächsische Sparkasse sowie die BW Bank. Medienberichten zufolge hielten sich die meisten der getesteten Bankinstitute außerdem nicht an das Wertpapierhandelsgesetz, demzufolge sowohl der finanzielle Status des zu beratenden Kunden abgefragt werden muss, als auch seine Kenntnisse im Aktienhandel. Dabei ist genau dieser Ablauf zur Durchleuchtung des Kundenstatus im Gesetz zum Wertpapierhandel in Paragraf 31 konkret vorgegeben.

Und auch die Ahndung solcher Verstöße folgt eigentlich einem klaren Prinzip. Wer mit einer Abmahnung davonkommt, kann sich glücklich schätzen, denn auch die Abberufung des Geschäftsleiters wäre eine mögliche Option. Die Finanzaufsicht BaFin will aufgrund dieser schlechten Ergebnisse den Vorgängen nachgehen und jede einzelne der Banken genau prüfen. Es ist also zu erwarten, dass in den nächsten Wochen und Monaten Konsequenzen gezogen werden.

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