Der Urlaub wurde lang herbeigesehnt. Endlich weg aus dem schnöden Alltag und hinein in die warme Sonne der Karibik oder ins Schneegestöber der Alpen. Eigentlich sollte diese Zeit die schönste Zeit des Jahres werden. Aber der Traum kann schnell zum Albtraum umschlagen, wenn einen nicht nur eine Krankheit oder ein Unfall erwischt, sondern die Auslandskrankenversicherung auch noch nicht für die entstandenen Kosten aufkommen will.
Versicherungsvorsorge
Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte man sich bereits vor dem Urlaub erkundigen, ob und welchen finanziellen Aufwand die eigene Krankenkasse bei einer Reise ins Ausland oder gar einem Auslandsaufenthalt deckt. Für den einfachsten Fall, eine Reise ins europäische Ausland, ist man als gesetzlich Krankenversicherter durch die Europäische Krankenversicherungskarte, die von allen gesetzlichen Kassen angeboten wird, geschützt. Mit dieser hat man einen Anspruch auf alle Behandlungen, die im Krankheitsfall notwendig sind. Auch die Versorgung bei Unfällen ist hiermit gedeckt. Sollte man allerdings absichtlich das Heimatland für eine ausländische Krankenbehandlung verlassen, wie zum Beispiel eine Dialysebehandlung, muss dies erst mit der Krankenkasse abgesprochen werden. Diese ist dazu berechtigt, den Patienten die aufkommenden Kosten tragen zu lassen, auch wenn die Behandlung in Deutschland weitaus teurer wäre als im Ausland.
Probleme in nichteuropäischen Ländern
Muss man in einem Land behandelt werden, das nicht unter die EU-Leistungen der Krankenkassen fällt, empfiehlt sich eine private Auslands-Reiseversicherung. Diese ist meist schon für weniger als zehn Euro zu erwerben. Der Patient legt die Kosten im Ausland aus, gegen die entsprechenden Quittungen werden ihm diese Kosten dann von der Krankenversicherungskasse wieder erstattet. Wichtig ist hier, dass sich der zu erstattende Betrag im Bereich des vertraglich vereinbarten finanziellen Rahmens befindet. Dieser wird zum Beispiel leicht durch einen Heimtransport, der oft mehrere tausend Euro kostet, gesprengt. Also immer auf eine ausreichende Deckung achten!
Auslandskrankenversicherung – welche denn nun?
Online-Ratgeber zu diesem Thema findet man einige im Internet. Hier lassen sich die Angebote der Versicherer vergleichen und der passende Tarif für einen Auslandsaufenthalt oder eine Reise finden.
Denn Vorsicht: Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nur für einen Auslandsaufenthalt, der sich in einem urlaubsähnlichen Rahmen befindet. So muss man auch als gesetzlich Versicherter bei einem EU-Aufenthalt auch eventuell eine Zusatzversicherung abschließen.