Nach wie vor hat der Winter Deutschland fest im Griff. Nach tagelangem hin und her zwischen Tauwetter und Frost, geht es nun wieder richtig los mit Minustemperaturen, Eis und Schnee. Dieses Wetter macht sich an allem bemerkbar. Winterschäden der unterschiedlichsten Art sind keine Seltenheit mehr. Fußgänger stürzen auf den Gehwegen, Dächer werden von der Schneelast eingedrückt und Wasserleitungen platzen nachdem sie eingefroren sind.
Für all diejenigen, die gegen solche Schäden nicht ausreichend versichert sind, für die kann der in diesem Jahr harte Winter sehr teuer werden. Aber auch diejenigen, die sich gegen jegliche Art von Schäden versichert haben, müssen im Vorfeld einige Auflagen erfüllen, damit die Gefahr eines solchen Schadens möglichst klein gehalten wird.
So verhält es sich beispielsweise bei der Gebäudeversicherung. Wenn das Dach vom Haus, Wintergarten oder der Garage von den Schneemassen eingedrückt wird, kommt die Versicherung nicht zwangsläufig dafür auf. Erst dann, wenn dieser Schaden über eine weiter Versicherungspolice für Elementarschäden abgesichert ist, dann werden auch Schäden die von Lawinen, Hochwasser oder Erdbeben hervorgerufen werden, ausgeglichen. Für den Rohrbruch an Wasserleitungen durch gefrorenes Wasser kommen in der Regel die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung auf, sofern es in den Versicherungsleistungen enthalten ist.
Doch auch für Menschen besteht im Winter keine unerhebliche Gefahr. Sie können durch Dachlawinen oder herabstürzende Eiszapfen verletzt werden. In einem solchen Fall kommt die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers für die anfallenden Kosten auf. Diese stehen ebenfalls in der Pflicht den Winterdienst vor dem Haus wahr zu nehmen und die Bürgersteige von Schnee und Eis zu befreien. Bei Glatteis muss ebenfalls gestreut werden. Kommt es dennoch zu einem Unfall, dann ist derjenige zur Rechenschaft zu ziehen, der für den Winterdienst verantwortlich ist. Die private Haftpflichtversicherung ist aber auch für Mieter enorm wichtig, da der Winterdienst über den Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden kann.