Die Familienministerin plant ein Einführung auf einen Rechtsanspruch auf Pflege-Teilzeit. Dieses Modell beinhaltet eine Unterstützung der Angehörigen von Pflegebedürftige. Dadurch wird auch die gesetzliche Pflege-Versicherung entlastet.
Kristina Schröder, die Bundesfamilienministerin der CDU, will eine Erleichterung für berufstätige Familienangehörige von pflegebedürftigen Menschen durchsetzen. In der heutigen Zeit sind in den meisten Familien beide Partner voll berufstätig, sodass für die Pflegebedürftige, die eine ganz intensive Betreuung benötigen keine Zeit mehr. Begegnet werden soll diesem mit einem Rechtsanspruch auf eine zweijährige Pflege-Teilzeit. Das Modell umfasst, dass die Berufstätigen nur noch Halbtags arbeiten gehen, um so mehr Zeit für die Angehörigen zu haben. Doch damit die finanziellen Einbußen nicht zu hoch sind, soll ihnen 75 Prozent ihres Gehalts gezahlt werden. Sind die zwei Jahre abgelaufen, so beträgt die Arbeitszeit dann wieder Vollzeit. Das Gehalt soll jedoch solange auf 75 Prozent bleiben, bis das Gehalts- und Arbeitskonto wieder ausgeglichen sind.
Ablehnung erfährt die Planung zur Zeit noch von der Opposition und den Arbeitgebern. Sie sind der Meinung, dass dieser Plan nichts als eine Abwälzung der Kosten auf den Arbeitnehmer seien. Besonders in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise sei es nicht ratsam die Arbeitnehmer mit noch mehr Risiken zu belasten.
Dem Staat entstehen durch diesen Rechtsanspruch keine weiteren Kosten und die gesetzliche Pflegeversicherung wird zusätzlich entlastet, da die Pflege zu Hause wesentlich günstiger ist als in einem Heim. Auch hier ist eine Entlastung bereits mehr als nötig, da schon jetzt enorme Defizite zu verzeichnen sind. Für diese Versorgungslücken müssten auch jetzt schon die Angehörigen aufkommen. Damit diese zusätzlichen Kosten überhaupt geschultert werden können, sollte möglichst eine zusätzliche Pflegeversicherung aufgenommen werden.