Pflicht- versicherungen
Private Haftpflichtversicherung
Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro sinnvoll, damit Personenschäden gut abgedeckt sind und damit eventuelle Rentenzahlungen geleistet werden können.
Kinder sind bei der privaten Haftpflicht der Eltern mit eingeschlossen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Kind
(auch Stiefkind, Adoptivkind und/oder Pflegekind) unverheiratet und minderjährig ist.
Volljährige Kinder sind nur dann mit versichert, wenn sie sich noch in einer ununterbrochenen Schul- oder sich hieran unmittelbar anschließenden ununterbrochenen beruflichen Erstausbildung (nicht Fortbildung) befinden.
Zu Beachten ist: Kinder sind ab dem siebenten Lebensjahr selbst verantwortlich, wenn sie die Folgen ihres Handelns übersehen können.
Bei jüngeren Kindern haften die Eltern, wenn sie ihrer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Ein wichtiger Tipp: Leben Paare ohne Trauschein unter einem Dach, genügt eine Privathaftpflicht-Police.
Allerdings müssen alle Namen der Versicherung gemeldet werden. Schadenersatzansprüche untereinander sind ausgeschlossen. Aber „mitgebrachte“ Kinder sind inklusive.
Die günstigsten Tarife ergeben sich bei den folgenden Versicherungsunternehmen anhand des Beispiels: Mann, 35 Jahre, mind. 5 Mio. € Deckungssumme, Familienpolice, 150 – 250 € Selbstbeteiligung (SB), 1 Kind mit versichert (schuldunfähig), Schlüsselschäden bis 2.500 € mitversichert.