Ergänzende Versicherungen
Reiseversicherung
Ab in den Urlaub? Aber nicht ohne Reiseversicherung.
Wer sich auf Reisen begibt, sollte stets ein kleines Versicherungspaket dabei haben. Denn auch während den schönsten Tagen im Jahr kann unerwartetes passieren. P
lötzliche auftretende Krankheitssymptome oder im schlimmsten Fall unerwartete Unfallereignisse reduzieren jegliche Freude.
Reisekrankenversicherung
Die Folge sind neben den körperlichen Leiden vor allem die hohen Kosten, die bei einem Reiserücktritt, einem Reiseunfall oder einer Reisekrankheit entstehen. Sinnvoll ist eine Reiserücktrittversicherung: Wenn Krankheit, Schaden am Eigentum, Unfall oder Arbeitslosigkeit ausgerechnet auf die Zeit treffen, auf die man sich schon so lange gefreut hat, hilft meist nur noch die wohl wichtigste der Reiseversicherungen – die Reiserücktrittsversicherung.
Reiserücktrittsversicherung
Diese sichert für diese Fälle ab, und erstattet die oftmals horrenden entstehenden Stornogebühren. Eine Reiseabbruchversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung für die Reiserücktrittsversicherung. Sie bewahrt vor einem finanziellen Verlust, wenn man die Reise aus wichtigem Grund vorzeitig beenden muss, zum Beispiel, weil man beim Toben mit den Kindern stürzte und sich das Bein gebrochen hat oder ein naher Angehöriger erkrankt und man muss umgehend nach Hause.
Bricht man Reise aus einem versicherten Grund ab, wird der Wert des Resturlaubs erstattet. Das können zum Beispiel nicht genutzte Übernachtungen im Hotel oder aber unplanmäßige Rückreisekosten sein (z. B. wenn statt einem Charterflug nur ein Linienflug möglich ist).
Reisegepäckversicherung
Wie schnell ist die Urlaubsfreude getrübt, wenn das Gepäck, die Kamera oder auch Reiseandenken abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. In diesem Fall gleicht die Reisegepäckversicherung den finanziellen Verlust aus.
Die Reiseunfallversicherung ist wohl die umfangreichste Komponente. Sie dient dazu, dass die versicherte Person bei gesundheitlichem Schaden oder Invalidität nicht auch noch in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt. Oder die Angehörigen beim Tod der versicherten Person.
Beim Tod der versicherten Person, muss die Versicherung innerhalb von 48 Stunden darüber informiert werden. Als Unterkomponenten können auch Versicherungen wie Reisegruppenversicherungen, Versicherungen für Geschäftsreisen, Versicherungen für Mitarbeiter im Ausland, Versicherungen für Sprachschüler und Studenten, Versicherungen für Au-pairs und Versicherungen für Klassenfahrten und Studienreisen gewählt werden.