Nischenversicherungen
Wohngebäudeversicherung
Die meisten Banken fordern zur Kreditvergabe eine Versicherung des fertig gebauten Gebäudes.
Die Wohngebäudeversicherung kommt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm auf. Es ist möglich, sich auch nur gegen eine dieser Gefahren zu versichern.
Zusätzliche Risiken können mitversichert werden. Für die Kosten ist jedoch die Wohnlage ausschlaggebend. Eine zusätzliche Versicherung gegen Hochwasser ist für ein Gebäude am Dresdner Elbufer teurer als etwa in Hannover, wo es weniger Wasser gibt.
In hochwassergefährdeten Gebieten gibt es mitunter gar keine Möglichkeit, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Die Höhe der Prämie wird auch dadurch bestimmt, aus welchem Baumaterial Wände und Dach des Gebäudes sind.
Generell gilt: Je fester und feuersicherer, desto günstiger die Prämien. Gewerbebetriebe in oder bei dem Gebäude sind ebenfalls zur Prämienermittlung anzugeben. Die Prämien berechnen sich nach einem komplizierten Schlüssel und variieren je nach Versicherung. Die Versicherungssumme sollte man weder zu hoch, noch zu tief ansetzen.
Bei Unterversicherung erhält man bei einem Schaden sonst nicht genug Geld für eine vollständige Reparatur oder den Wiederaufbau des Hauses. Bei einer Überversicherung zahlt man höhere Prämien als nötig. Die richtige Versicherungssumme ermittelt man am besten an Hand des “gleitenden Neuwertverfahrens”.
Anhand einer Tabelle wird der Wert des Hauses auf das Jahr 1914 zurückgerechnet. Dieser Wert wird mit einem von Jahr zu Jahr unterschiedlichen Faktor, dem Baukostenindex, multipliziert und man erhält die Versicherungssumme. Es empfiehlt sich, die Versicherungssumme hin und wieder zu überprüfen.
So kann eine Unter-, bzw. Überversicherung vermieden werden. Für Schäden, die nicht am Haus selbst, sondern an der Wohnungseinrichtung oder an dort gelagerten Wertsachen entstehen, empfiehlt sich eine Hausratsversicherung.
Es gibt natürlich auch Deckungserweiterungen zur Wohngebäudeversicherung wie Absicherung bei defekten Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre und Überspannungschäden.